Sollte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, so kommen die Pflichten wie Auslage, Anhörung und Erörterung zur Anwendung. Bei Entfall der Planfeststellung ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Unabhängig davon ist die neg mit Nachbarn seit der ersten Information der Öffentlichkeit im Juli 2020 im Dialog.