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Als Fahrgast im Eisenbahn- oder Busverkehr haben Sie verschiedene Fahrgastrechte, die Sie einfordern können. |
Einen Überblick über Ihre Rechte erhalten Sie unter Fahrgastrechte oder auf der Homepage der Deutschen Bahn AG.
Darüber hinaus gibt es im Verkehrsverbund Schleswig-Holstein die NAH-SH-Garantie. Diese finden Sie hier. Neben der freiwilligen NAH.SH-Garantie gibt es seit Juli 2009 eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf www.fahrgastrechte.info.
Beachten Sie die besonderen Bestimmungen für die Fährüberfahrten mit der Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH (WDR).
Mit dem Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz vom 26. Mai 2009 wurden die eisenbahnrechtlichen Vorschriften des Europäischen Parlaments (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) umgesetzt. Ihre wichtigsten Fahrgastrechte in der Zusammenfassung:
1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
4. Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z. B. Bus oder Taxi)
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
5. Übernachtung
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z. B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten.
6. Haftungsausschlussgründe
Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:
7. Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Wenn es sich bei der Beschwerde um eine Fahrt ausschließlich mit der neg handelt, also nicht um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service:
neg KundenCenter
c/o Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH
Bahnhofstraße 6
25899 Niebüll
Wenn es sich um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen handelt, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Dies gilt auch, wenn Sie
Für die Erstattung erforderlicher Kosten nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info oder auch unter www.bahn.de/fahrgastrechte.
Reichen Sie bitte die Originalbelege zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular ein beim:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist der von den teilnehmenden Eisenbahnen mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Kunden beauftragte Dienstleister. Weitere Informationen auf www.fahrgastrechte.info.
8. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle
Wenn Sie als Bahnreisender unseres Unternehmens eine Beschwerde haben, wenden Sie sich zunächst bitte an uns als Ihren Vertragspartner.
Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat.
Beschwerden gegen Entscheidungen des Servicecenters Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragen und Beschwerden allgemeiner Art.
Sie haben zudem die Möglichkeit sich mit Ihrem Anliegen an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) zu wenden.
Sollte Ihr Anliegen nicht in Ihrem Sinne gelöst werden und vermuten Sie einen Verstoß gegen Ihre Fahrgastrechte, können Sie die Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt als nationale Durchsetzungsstelle richten.
Sie erreichen das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich unter folgender Anschrift:
Eisenbahn-Bundesamt
Referat Fahrgastrechte / Tarifaufsicht
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bürger-Hotline "Fahrgastrechte"
Auch steht Ihnen das Bürgertelefon Fahrgastrechte Montag bis Freitag – außer an Feiertagen im Land NRW – von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Telefon: +49 228 30795-400
Telefax: +49 228 30795-499
9. Gesetzestexte
Die Texte zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie zum Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vom 26. Mai 2009 erhalten Sie im Downloadbereich der söp.