Voraussetzung für die Nutzung von neg Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Voraussetzung für die Nutzung von neg Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Tagesaktuelle Fragen zu Verfügbarkeit von Kapazitäten, Annahme von INV's und Bestellungen:
Fahrdienstleiter Niebüll neg
fdl@neg-niebuell.de, Telefon +49 4661 980 88-87
Weitere Fragen zur Nutzung der neg-Infrastruktur:
Thorsten Schaefer, t.schaefer@neg-niebuell.de, Telefon +49 4661 980 88-81
i.V. Sylvia Hoppe, s.hoppe@neg-niebuell.de, Telefon +49 4661 980 88-11
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1: Schienennetz Benutzungsbedingungen – Allgemeiner Teil
Anlage 2: Schienennetz Benutzungsbedingungen – Besonderer Teil
Anlage 3: Entgeltgrundsätze und Entgeltverzeichnis SNB
Anlage 4: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil
Anlage 5: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil
Anlage 6: Entgeltgrundsätze und Entgelttabelle NBS
Verwendenden Sie bitte die Formulare A und B:
Anmeldung
Fahrplanwünsche
Eingesetzte Fahrzeuge
Alle Dokumente können bearbeitet werden.
Verwendenden Sie bitte das entsprechende Formular C:
Anmeldung
Serviceeinrichtungen Nordfriesland
Serviceeinrichtung Neumünster
Serviceeinrichtung Uetersen bei Hamburg