Voraussetzung für die Nutzung von NEG Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Aktuelle Meldung zur Kapazität in Neumünster: Vorübergehend ist in der "Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG" auf den Anlagen von intermodal.sh und den NEG-Gleisanlagen mit Kapazitätseinschränkungen W[Sa] zu rechnen. Die Abhilfe ist die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau. Covid hat die komplementäre Finanzierung jedoch nicht einfacher werden lassen. Wir bitten daher um Verständnis, dass Abfertigungen daher im Einzelfall auf Zeitscheiben einzelner Verkehrstage aufgeteilt werden müssen. |