Voraussetzung für die Nutzung von NEG Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Voraussetzung für die Nutzung von NEG Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1: Schienennetz Benutzungsbedingungen – Allgemeiner Teil
Die Streckenkenntnisrichlinie VDV-Schrift 755 wurde überarbeitet und liegt zur Stellungnahme bis zum 18.12.2023 unter www.vdv-regelwerke.de.
Anlage 2: Schienennetz Benutzungsbedingungen – Besonderer Teil
Anlage 3: Entgeltgrundsätze und Entgeltverzeichnis SNB ab 11.12.2022
Anlage 3: Entgeltgrundsätze und Entgeltverzeichnis SNB ab 10.12.2023
Anlage 3: Entgeltgrundsätze und Entgeltverzeichnis SNB ab 15.12.2024
(vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur)
Anlage 4: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil
Anlage 5: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil
Anlage 6: Entgeltgrundsätze und Entgelttabelle NBS
Anlage 6: Entgeltgrundsätze und Entgelttabellen NBS ab 10.12.2023 (vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur nach Unterrichtung am 27.10.2023)
Tagesaktuelle Fragen zu Verfügbarkeit von Kapazitäten, Annahme von INV's
und Bestellungen:
Fahrdienstleiter Niebüll NEG
fdl@neg-niebuell.de
Telefon +49 4661 980 88-87
Verwendenden Sie bitte das entsprechende Formular C Anmeldung:
Serviceeinrichtungen Nordfriesland
Serviceeinrichtung Neumünster
Serviceeinrichtung Uetersen bei Hamburg
Anmeldung WTU
Verwendenden Sie bitte die Formulare A und B:
Anmeldung
Fahrplanwünsche
Eingesetzte Fahrzeuge
Alle Dokumente können bearbeitet werden.