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2. Gleis Niebüll - Westerland und Oberleitung sowie alternative Standorte für Autoverladeeinrichtungen

Im November 2017 erklärten die Insel- und Halligkonferenz sowie die neg als Infrastrukturbetreiberin ihre Bereitschaft dem Land Schleswig-Holstein gegenüber, die Planungen für das 2. Gleis Niebüll - Westerland, eine Oberleitung darüber bis Sylt sowie eine mögliche Alternative der Autoverladung auf Sylt planfeststellungsreif zu beplanen. Hintergrund war und ist der Fakt, dass Anlagen der neg im Bahnhof Niebüll in Richtung Klanxbüll Teil der Trassierung eines 2. Gleises sind.

Dieser Antrag ist seither unbearbeitet und formal unbeantwortet in Kiel.

Als Teilaspekt wurde die neg jedoch mittels Förderbescheid der nah.sh, vormals LVS, im Februar 2019 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie von alternativen Standorten für Autoverladeeinrichtungen anzufertigen. Ansatz hierzu ist die von neg betriebene Gleisanlage in Tinnum, Sylt. Die Arbeiten mehrerer Fachplanungsbüros unter der Leitung der neg-Planer hatten schon 2018 ihre Arbeit aufgenommen.

Zwischen 10 und 12 Varianten befinden sich in der Bewertung aus Bautechnik, eisenbahnbetrieblicher Qualität, Schallemissionsbewertungen und umweltfachlicher Darstellbarkeit: Je Variante werden über 15 Parameter bewertet, die eine Auswahl an Optionen begünstigen sollen. Im Frühjahr sollen die Ergebnisse geschafft sein und u.a. der Gemeindevertretung Sylt vorgestellt werden.

Auf Wunsch des kommunalen Zweckverbands "Flugplatz Sylt" als Eigentümer der Gleisanlage wird insbesondere die Verlagerbarkeit von Schwerlastverkehren geprüft. Hierbei sind durch die zuvor genehmigten Betriebsleiterwohnungen im B-Plan 83 in unmittelbarer Nähe zu den ansonsten hervorragend geeigneten Umschlagflächen hohe schalltechnische Anforderungen nach TA Lärm gesetzt.

(Sachstand März 2019)

     
2. Gleis Niebüll - Klanxbüll und Oberleitung   Alternative Standorte für Autoverladeeinrichtungen
         
Schreiben an Herrn Minister Dr. Buchholz zum Thema:   - Abschlussbericht Machbarkeitsstudie alternative Autoverladung Sylt
Zuschussgewährung aus dem Sondervermögen MOIN.SH - Modernisierung und Innovationsfond Nahverkehr Schleswig-Holstein - für die Erbringung von Planungsleistungen zur Erlangung von Baurecht nach § 18 AEG   - Präsentation Standorte Alternative Autoverladung vom 13.12.2018
Download Brief und Antrag (PDF-Datei, ca. 2 MB)   - Übersichtskarte zum neg Vortrag "2. Gleis Tinnum" mit Varianten Autoverladung beim Gemeinderat Sylt am 13.12.2018.
Hinweis: Der formale Förderantrag wurde am 21. Dezember 2017 gestellt.      
      Infra Projekt Autoverladung 
Weitere Informationen zu diesem Thema:    

- Vortrag VCD Nordseeküste 12.01.201812.01.2018    
- Oberleitungsworkshop mit Nabu und BUND Nb-Wla 12.01.2018    
- Protokoll Oberleitungsworkshop am 12.01.2018    
- Vortrag vor Wirtschaftsausschuss Kreis NF 16.01.2018    
       
Artikel in der Presse zum Thema 2. Gleis und Oberleitung:    
- Kieler Nachrichten vom 27.11.2017
Minister Buchholz will Zweigleisigkeit
Quelle: http://www.kn-online.de
     
- sh:z vom 27.11.2017
Elektrisch über den Hindenburgdamm
Quelle: https://www.shz.de/18425456 ©2017
     
- sh:z vom 08.12.2017
Güterverkehr nach Sylt : Sylter Güter auf die Schiene
Quelle: https://www.shz.de/18524616 ©2017
     
- sh:z vom 24.01.2018
Marschbahn nach Sylt : Der lange Weg zum zweiten Gleis
Quelle: https://www.shz.de/18888701 ©2018
     
Ergänzende Informationen
Bahncardinhaber erhalten ca. 25% auf die "Einfache Fahrt" sowie 25% auf die 2-Monatsrückfahrten Niebüll − Dagebüll).
SH-Card Inhaber erhalten ca. 25% auf die "Einfache Fahrt".
Die Kleingruppenkarte gilt auf der Strecke Niebüll − Dagebüll Mole und Niebüll − Tønder von Montag bis Freitag ab 08:00 Uhr.
Angehörige der Deutschen Bahn AG sowie BEV und FIP erhalten gegen Vorlage des Konzern- oder Berechtigungsausweises eine Ermäßigung auf 2-Monats-Rückfahrkarten für die NEG Strecke und auf Fährrückfahrkarten.
Kinder im SEE-Tarif (Anschlußtarif zu den Inseln) vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen 50%; im SH-Tarif (6 bis einschließlich 14 Jahre) zahlen sie 60% des Fahrpreises.
Beide Tarife werden bei der NEG anerkannt.
Fahrten der 1. Klasse kosten den 1,5 fachen Fahrpreis.
Gruppenpreise auf Anfrage.
Tages- und 2-Monats-Rückfahrkarten gehören zum Binnentarif der NEG und gelten für 1 Hinfahrt und 1 Rückfahrt.
Tageskarten des SH-Tarifs gelten auf der gesamten gewählten Strecke für unbegrenzt viele Hin-, Rück und Zwischenfahrten.
Fahrradtageskarten kosten für einzelne Strecken 5,30 €. Keine Fahrradbeförderung im NEG Bus.
Bädermonatskarte für 49,- €: Gilt für 2 zusammenhängende Monate (zwischen April - Oktober) auf der o. g. Strecke. Verkauf nur im KundenCenter der NEG
Polizeibeamte, Beamte der Bundespolizei und Zollvollzugsbedienstete werden in den Fahrzeugen des SPNV in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert,
sofern sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen oder einen Dienstausweis vorzeigen können.

Weitere Informationen (Fähre):
Wissenswertes für die Fährfahrt zwischen Dagebüll Mole und Wyk auf Föhr oder Wittdün auf Amrum siehe unter Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH.

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