Für die Feuerwehr gibt es klare Verhaltensregeln für Löscharbeiten an bzw. nahe von Bahn-Oberleitungsanlagen, wie auch bei stromführenden Freilandleitungen. Erst wenn über die Leitstelle bzw. den Einsatzleiter vor Ort die Stromfreiheit des betroffenen Bereichs eindeutig durch die neg bestätigt wurde, kann mit Wasser gelöscht werden. Die Feuerwehren sind hierzu ausgebildet. Bei der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse, wie auch zur Erdung von Bahnanlagen, wird die neg in gewohnt guter Kooperation gerne helfen: Schließlich sind einige neg’ler selber Feuerwehrleute!